9 S 150/03•Landgericht Köln, 2003-08-04, 9 S 150/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 150/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-04
Aktenzeichen: 9 S 150/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0804.9S150.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9 Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Klägers und Berufungsklägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens hinsichtlich des Urteils des Amtsgerichts Wipperfürth vom 13.5.2003 (9 C 732/02) wird zurückgewiesen.
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