Landgericht Köln, 2003-08-13, 23 S 24/03

23 S 24/03Kantonsgericht13.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 24/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-13

Aktenzeichen: 23 S 24/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0813.23S24.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.01.2003, Az. 135 C 214/02, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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