23 O 57/02•Landgericht Köln, 2003-08-20, 23 O 57/02
Landgericht Köln, 2003-08-20, 23 O 57/02
23 O 57/02Kantonsgericht20.08.2003
Regest
Der private Krankenversicherer braucht gewöhnlich die Kosten für das Medikament Viagra nicht zu erstatten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 57/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-20
Aktenzeichen: 23 O 57/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0820.23O57.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Normen: §§ 178 b Abs. 1 VVG, 1 MB-KK
Leitsätze
Der private Krankenversicherer braucht gewöhnlich die Kosten für das Medikament Viagra nicht zu erstatten.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.8.2002 - 138 C 169/02 - wird auf Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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