Landgericht Köln, 2003-09-11, 31 O 679/01

31 O 679/01Kantonsgericht11.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 679/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-11

Aktenzeichen: 31 O 679/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0911.31O679.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

das Arzneimittel „L 250 Comprimidos“ spanischen Ursprungs für den Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „L PRO“ anzubieten, abzugeben, feilzuhalten oder sonst in den Verkehr zu bringen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung 250.000 €,

  • hinsichtlich der Kosten 20.000 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.