Landgericht Köln, 2003-09-26, 81 O (Kart) 96/03

81 O (Kart) 96/03Kantonsgericht26.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O (Kart) 96/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-26

Aktenzeichen: 81 O (Kart) 96/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0926.81O.KART96.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

für die Klägerin das Fakturierungs- und Inkassoverfahren (Fakturierung und Forderungsersteinzug) gemäß den Bedingungen

"Deutsche Telekom Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Fakturierung und Inkasso"

und der

"Leistungsbeschreibung Fakturierung und Inkasso"

auch für den Dienst "CollectCall" durchzuführen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des materiellen Ausspruchs gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 50.000,- und hinsichtlich der Kosten in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.

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