20 O 349/03•Landgericht Köln, 2003-12-03, 20 O 349/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 349/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-03
Aktenzeichen: 20 O 349/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1203.20O349.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Normen: § 94 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.750,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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