Landgericht Köln, 2003-12-11, 24 S 11/03

24 S 11/03Kantonsgericht11.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 S 11/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-11

Aktenzeichen: 24 S 11/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1211.24S11.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Normen: § 651 k BGB

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.12.2002 - 120 C 403/02- wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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