25 S 2/02•Landgericht Köln, 2003-12-17, 25 S 2/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 S 2/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-17
Aktenzeichen: 25 S 2/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1217.25S2.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 5. Dezember 2001 - AZ: 126 C 281/01 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt die Beklagte verurteilt, an die Kläger 1.359,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 13.12.2000 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Beigetretene trägt die Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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