Landgericht Köln, 2003-12-17, 82 O 119/03

82 O 119/03Kantonsgericht17.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 119/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-17

Aktenzeichen: 82 O 119/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1217.82O119.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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