Landgericht Köln, 2003-12-23, 33 O 375/03

33 O 375/03Kantonsgericht23.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 375/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-23

Aktenzeichen: 33 O 375/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1223.33O375.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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