20 O 33/03•Landgericht Köln, 2004-01-07, 20 O 33/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 33/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: 20 O 33/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0107.20O33.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, den von ihm zu Wohnzwecken genutzten Teil des Wohngrundstücks B-Weg mit aufstehendem Gebäude (G1)das von ihm aufgrund des von der Klägerin gepfändeten Nießbrauchsrechts bewohnt wird, bis zum 31.03.2004 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den von ihr gemeinsam mit dem Beklagten zu 1) genutzen Teil des Wohngrundstücks B-Weg in Q (G1) bis zum 31.03.2004 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 EUR vorläufig voll-streckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.