9 T 144/03•Landgericht Köln, 2004-01-13, 9 T 144/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 T 144/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-13
Aktenzeichen: 9 T 144/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0113.9T144.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9 Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 28. August 2003 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Gummersbach - 1 C 366/91 - vom 23. Juli 2003 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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