Landgericht Köln, 2004-04-06, 9 T 20/04

9 T 20/04Kantonsgericht06.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 T 20/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-06

Aktenzeichen: 9 T 20/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0406.9T20.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 29.1.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 5.1.2004 - 9 C 206/03 - teilweise abgeändert und der Antragstellerin zur beabsichtigten Rechtsverfolgung, soweit sich die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet, Prozesskostenhilfe bei monatlicher Ra-tenzahlung von 45,- EUR bewilligt.

Ihr wird insoweit zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Interessen Rechtsanwalt S, T-Straße, in ####1 E, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

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