Landgericht Köln, 2004-04-15, 83 O 4/04

83 O 4/04Kantonsgericht15.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 83 O 4/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-15

Aktenzeichen: 83 O 4/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0415.83O4.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der

Kostenentscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

1.300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits vor der

Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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