16 O 232/03•Landgericht Köln, 2004-05-11, 16 O 232/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 232/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-11
Aktenzeichen: 16 O 232/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0511.16O232.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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