Landgericht Köln, 2004-05-27, 2 O 158/01

2 O 158/01Kantonsgericht27.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 158/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-27

Aktenzeichen: 2 O 158/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0527.2O158.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 15.11.2001 wird aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstrek-kung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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