Landgericht Köln, 2004-06-16, 29 T 65/03

29 T 65/03Kantonsgericht16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 T 65/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: 29 T 65/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0616.29T65.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl (90 II WEG 46/02) vom 21.02.03 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten tragen die Beschwerdeführer. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.