Landgericht Köln, 2004-06-28, 82 O 90/03

82 O 90/03Kantonsgericht28.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 90/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-28

Aktenzeichen: 82 O 90/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0628.82O90.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Abfindung und einer angemessenen Ausgleichszahlung gemäß §§ 304, 305 AktG werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Die Antragsgegnerin zu 1) trägt die Kosten der Vertreter der außenstehenden Aktionäre. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

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