Landgericht Köln, 2004-07-14, 19 T 112/04

19 T 112/04Kantonsgericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 19 T 112/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: 19 T 112/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0714.19T112.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Treuhänders wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.04.2004 - 71 IK 10/02 - aufgehoben und dem Beschwerdeführer ein von der Staatskasse zu zahlender Vorschuss für seine Tätigkeit im ersten Jahr der Wohlverhaltensperiode der Schuldnerin in Höhe von 100,00 € zuzüglich 16,00 € Umsatzsteuer - insgesamt 116,00 € - bewilligt.

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