33 O 55/04•Landgericht Köln, 2004-07-27, 33 O 55/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 55/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-27
Aktenzeichen: 33 O 55/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0727.33O55.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, auf die Internet-Domain q.de durch unwiderrufliche schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Vergabestelle, der E Verwaltungs- und betriebsgesellschaft eingetragene Genossenschaft, Xplatz ##, ##### G , zu verzichten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,--EUR vorläufig vollstreckbar.
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