Landgericht Köln, 2004-11-04, 6 S 36/04

6 S 36/04Kantonsgericht04.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 36/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-04

Aktenzeichen: 6 S 36/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1104.6S36.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 18.11.2003 (28 C 341/02) wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 18.11.2003 (28 C 341/02) wird als unzulässig verworfen .

Von den Kosten des Rechtsstreites 1. Instanz trägt die Klägerin 9/10 ; die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 1/10.

Von den Kosten des Rechtsstreites 2 . Instanz tragen die Klägerin zu 93,4 % ; der Beklagte zu 6,6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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