Landgericht Köln, 2004-11-17, 20 O 331/04

20 O 331/04Kantonsgericht17.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 331/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-17

Aktenzeichen: 20 O 331/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1117.20O331.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Vollstreckungsbescheid vom 16.04.2004, 04-6056162-0-0, wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass Zinsen erst ab dem 05.02.2004 zu zahlen sind. Der weitergehende Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  2. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem oben bezeichneten Vollstreckungsbescheid darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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