6 T 656/04•Landgericht Köln, 2004-12-07, 6 T 656/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 T 656/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 6 T 656/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1207.6T656.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2004 - 51 XVII K 3/01- unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wie folgt abgeändert:
Dem Betreuer I, M-str.50, 50858 Köln,
wird für seie Tätigkeit in der Zeit vom 27.01.2004 bis 06.08.2004 gemäß §§ 1908 i, 1836 I und II BGB eine Vergütung einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von 3047,92 € festgesetzt.
Der Betrag ist aus der Staatskasse zu zahlen.
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