Landgericht Köln, 2004-12-08, 23 O 45/04

23 O 45/04Kantonsgericht08.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 45/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-08

Aktenzeichen: 23 O 45/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1208.23O45.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.