Landgericht Köln, 2004-12-16, 84 O 136/04

84 O 136/04Kantonsgericht16.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 136/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-16

Aktenzeichen: 84 O 136/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1216.84O136.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland Endverbrauchern gegenüber, wie nachstehend wiedergegeben, Flugreisen unter Angabe einer Flughafenbezeichnung "Flughafen Düsseldorf (Weeze)" und/oder "Düsseldorf-Weeze" zu bewerben:

  • es folgt eine dreiseitige Bilddarstellung -

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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