31 O 211/05•Landgericht Köln, 2005-01-06, 31 O 211/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 211/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-06
Aktenzeichen: 31 O 211/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0106.31O211.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Laufräder anzubieten, zu bewerben, feilzuhalten und/oder in den Verkehr zu bringen, die nach Maßgabe der folgenden Abbildungen gestaltet sind:
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