84 O 74/04•Landgericht Köln, 2005-01-20, 84 O 74/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 74/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: 84 O 74/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0120.84O74.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen;
Bekleidungsstücke wie nachstehend abgebildet anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifenkennzeichnung wie abgebildet versehen sind:
- Anm.: Es folgen Abbildungen der Streitgegenstände. -
II. Es wird festgestellt, daß die Beklagte zu 1. verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die ihr durch Handlungen gemäß Ziff. I. seit dem 10. 4. 2004 entstanden sind und noch entstehen werden.
III. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 10. 4. 2004 Handlungen gemäß Ziff. I. vorgenommen hat, insbesondere Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Waren (Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber) sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, ferner Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die mit diesen Waren erzielten Umsätze (Euro und Stückzahlen) sowie über den durch deren Vertrieb erzielten Gewinn unter Aufgliederung der Kostenfaktoren im einzelnen, und über die betriebene Werbung (Werbeträger, Auflagenhöhen, Erscheinungszeiten, Verbreitungsgebiete), sowie Ein- und Verkaufsbelege, Rechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder sonstige Belege über die fraglichen Waren vorzulegen.
IV. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen;
Bekleidungsstücke wie nachstehend abgebildet anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifenkennzeichnung wie abgebildet versehen sind:
- Anm.: Es folgen Abbildungen der Streitgegenstände. -
V. Es wird festgestellt, daß die Beklagte zu 2. verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die ihr durch Handlungen gemäß Ziff. IV. seit dem 5. 4. 2004 entstanden sind und noch entstehen werden.
VI. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 5. 4. 2004 Handlungen gemäß Ziff. I. vorgenommen hat, insbesondere Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Waren (Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber) sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, ferner Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die mit diesen Waren erzielten Umsätze (Euro und Stückzahlen) sowie über den durch deren Vertrieb erzielten Gewinn unter Aufgliederung der Kostenfaktoren im einzelnen, und über die betriebene Werbung (Werbeträger, Auflagenhöhen, Erscheinungszeiten, Verbreitungsgebiete), sowie Ein- und Verkaufsbelege, Rechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder sonstige Belege über die fraglichen Waren vorzulegen.
VII. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
VIII. Das Urteil ist wegen der Kosten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages und im übrigen jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 100.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.