24 O 115/04•Landgericht Köln, 2005-02-10, 24 O 115/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 115/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: 24 O 115/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0210.24O115.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die H, Konto-Nr. 705.####, BLZ 250 #### einen Betrag von 940,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten der Verweisung sind von der Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 1.250,- € ohne Sicherheitsleistung. Im Übrigen wird der Beklagten - ebenso wie der Klägerin - eingeräumt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin - bzw. die Beklagte - vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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