Landgericht Köln, 2005-02-10, 24 O 174/04

24 O 174/04Kantonsgericht10.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 174/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: 24 O 174/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0210.24O174.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.979,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird eingeräumt die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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