7 O 309/04•Landgericht Köln, 2005-02-22, 7 O 309/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 309/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-22
Aktenzeichen: 7 O 309/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0222.7O309.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.265,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 15.07.2004 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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