Landgericht Köln, 2005-03-16, 14 O 291/04

14 O 291/04Kantonsgericht16.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 291/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-16

Aktenzeichen: 14 O 291/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0316.14O291.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht jeweils zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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