Landgericht Köln, 2005-04-01, 10 T 19/05

10 T 19/05Kantonsgericht01.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 T 19/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-01

Aktenzeichen: 10 T 19/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0401.10T19.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.11.2004, Az.: 286 M #####/####dahin abgeän-dert, dass die Kosten für den Antrag auf 467,75 Euro festgesetzt werden. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

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