Landgericht Köln, 2005-04-22, 20 O 503/03

20 O 503/03Kantonsgericht22.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 503/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-22

Aktenzeichen: 20 O 503/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0422.20O503.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je einem Drittel.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

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