9 T 72/05•Landgericht Köln, 2005-06-02, 9 T 72/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 T 72/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: 9 T 72/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0602.9T72.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 15.4.2005 - 2 C 15/05 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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