105 Qs 80/05•Landgericht Köln, 2005-07-14, 105 Qs 80/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Qs 80/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-14
Aktenzeichen: 105 Qs 80/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0714.105QS80.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Grosse Strafkammer
Tenor
wegen verbotenen Glücksspiels
wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 22.02.2005
der Beschluß des Amtsgerichts Bergheim vom 31.01.2005
(Aktenzeichen 40 Gs 85/05) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
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