84 O 22/05•Landgericht Köln, 2005-08-04, 84 O 22/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 22/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-04
Aktenzeichen: 84 O 22/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0804.84O22.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu seinen Gunsten bei der E e.G., X-Platz, ####1 Frankfurt, erfolgten Dispute-Eintrags für die Internetdomain "j.de" zu veranlassen.
II. Es wird festgestellt, daß dem Beklagten gegenüber dem Kläger kein vorrangiges Kennzeichenrecht an dem Domain-Namen "j.de" zusteht.
III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Düsseldorf entstanden sind; diese trägt der Kläger.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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