Landgericht Köln, 2005-08-04, 84 O 22/05

84 O 22/05Kantonsgericht04.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-04

Aktenzeichen: 84 O 22/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0804.84O22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu seinen Gunsten bei der E e.G., X-Platz, ####1 Frankfurt, erfolgten Dispute-Eintrags für die Internetdomain "j.de" zu veranlassen.

II. Es wird festgestellt, daß dem Beklagten gegenüber dem Kläger kein vorrangiges Kennzeichenrecht an dem Domain-Namen "j.de" zusteht.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Düsseldorf entstanden sind; diese trägt der Kläger.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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