Landgericht Köln, 2005-08-31, 91 O 62/03

91 O 62/03Kantonsgericht31.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 91 O 62/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-31

Aktenzeichen: 91 O 62/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0831.91O62.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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