Landgericht Köln, 2005-09-15, 24 O 551/04

24 O 551/04Kantonsgericht15.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 551/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-15

Aktenzeichen: 24 O 551/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0915.24O551.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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