33 O 237/05•Landgericht Köln, 2005-09-20, 33 O 237/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 237/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-20
Aktenzeichen: 33 O 237/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0920.33O237.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,--€ - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten
z u u n t e r l a s s en,
für den von ihr in ####1 B betriebenen Einzelhandelsmarkt die besondere geschäftliche Bezeichnung "ProMarkt" zu verwenden.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.