81 O (Kart) 1/05•Landgericht Köln, 2005-09-30, 81 O (Kart) 1/05
Landgericht Köln, 2005-09-30, 81 O (Kart) 1/05
81 O (Kart) 1/05Kantonsgericht30.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O (Kart) 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-30
Aktenzeichen: 81 O (Kart) 1/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0930.81O.KART1.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von € 1.463.135,97 nebst 8% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (das ist der 17.Januar 2005) zu zahlen.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die seitens der Klägerin verauslagten Gerichtskosten in Höhe von € 17.868,- Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit seit dem 7.Januar 2005 bis zum Eingang eines Kostenfestsetzungsantrages zu zahlen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.