Landgericht Köln, 2005-10-05, 82 O 62/05

82 O 62/05Kantonsgericht05.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 62/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-05

Aktenzeichen: 82 O 62/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1005.82O62.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 31.1.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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