Landgericht Köln, 2005-10-12, 28 O 417/05

28 O 417/05Kantonsgericht12.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 417/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-12

Aktenzeichen: 28 O 417/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1012.28O417.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 8. August 2005 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Der Antrag der Verfügungsbeklagten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 9./20. September 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsklägerin zu 2/3 und die Verfügungsbeklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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