Landgericht Köln, 2005-10-14, 7 O 223/05

7 O 223/05Kantonsgericht14.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 223/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-14

Aktenzeichen: 7 O 223/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1014.7O223.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Beklagte nicht verpflichtet ist, dem Kläger den materiellen Schaden, der durch den Biss am 07.07.2003 auf ihr Produkt "Nellys Chocolini" hervorgerufen worden ist, zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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