28 O 456/05•Landgericht Köln, 2005-10-26, 28 O 456/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 456/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-26
Aktenzeichen: 28 O 456/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1026.28O456.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Die einstweilige Verfügung vom 19. August 2005 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag - in der nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch die Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 30. September 2005 zuletzt gestellten Fassung - zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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