Landgericht Köln, 2005-10-27, 8 O 15/05

8 O 15/05Kantonsgericht27.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 15/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-27

Aktenzeichen: 8 O 15/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1027.8O15.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leistet.

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