Landgericht Köln, 2005-10-28, 90 O 245/03

90 O 245/03Kantonsgericht28.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 245/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-28

Aktenzeichen: 90 O 245/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1028.90O245.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/5, die Beklagte 2/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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