Landgericht Köln, 2005-10-31, 33 O 233/05

33 O 233/05Kantonsgericht31.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 233/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-31

Aktenzeichen: 33 O 233/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1031.33O233.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 22.07.2005 wird aufgehoben und der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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