28 O 322/04•Landgericht Köln, 2005-11-18, 28 O 322/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 322/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-18
Aktenzeichen: 28 O 322/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1118.28O322.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
1.Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 55.778,56 € nebst nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2004 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 88% und die Klägerin zu 12 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann ihrerseits die Vollstreckung durch die Beklagte (wegen der Kosten) abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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