Landgericht Köln, 2005-11-23, 28 O 268/05

28 O 268/05Kantonsgericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 268/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 28 O 268/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1123.28O268.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, unerlaubte Nachbildungen (Plagiate) urheberrechtlich geschützter M-Möbelmodelle, und zwar des Sessels M2 und des zweisitzigen Sofas M2, in der Bundesrepublik Deutschland zu verwerten, insbesondere in der Zigarren-Lounge in der Bundeskunsthalle in Bonn, aufzustellen und gewerblich zu nutzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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