28 S 6/05•Landgericht Köln, 2005-11-23, 28 S 6/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 S 6/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: 28 S 6/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1123.28S6.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
-
Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6. April 2005 (Az.: 113 C 463/04) wird abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Berufungsbeklagte
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Berufungsbeklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Berufungsklägerinnen jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
-
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.