Landgericht Köln, 2005-11-23, 28 S 6/05

28 S 6/05Kantonsgericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 S 6/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 28 S 6/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1123.28S6.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6. April 2005 (Az.: 113 C 463/04) wird abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Berufungsbeklagte

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Berufungsbeklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Berufungsklägerinnen jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

  4. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.